Tierschutzgesetz

Der Tierschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist im Tierschutzgesetz (TierschG) verankert.Bundesweit setzen sich viele Tierschützer für eine noch weiterreichende Verankerung des Tierschutzes im Gesetz ein – auch wir vom Tierschutzverein Sulz und Umgebung e.V.

Erster Abschnitt Grundsatz

TierSchG § 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

TierschG 2. Abschnitt (Tierhaltung)

TierschG 3. Abschnitt (Töten von Tieren)

TierschG 4. Abschnitt (Eingriffe an Tieren)

TierschG 5. Abschnitt (Tierversuche)

TierschG 6. Abschnitt (Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- oder
Weiterbildung)

TierschG 7. Abschnitt (Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung,
Aufbewahrung oder Vermehrung von
Stoffen, Produkten oder Organismen)

TierschG 8. Abschnitt (Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren)

TierschG 9. Abschnitt (Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot)

TierschG 10. Abschnitt (Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere)

TierschG 11. Abschnitt (Durchführung des Gesetzes)

TierschG 12. Abschnitt (Straf- und Bußgeldvorschriften)

TierschG 13. Abschnitt (Übergangs- und Schlussvorschriften)