Käfighaltung

Eier von glücklichen Hühnern?
Legehennenhaltung in Käfigbatterien

In Deutschland werden derzeit etwa 38 Millionen Hennen in Beständen mit mehr als 3.000 Legehennen gehalten. 78% von ihnen leben in Käfigen. In der herkömmlichen Käfighaltung stehen dem einzelnen Tier dabei nicht mehr als 550 Quadratzentimeter zur Verfügung. Es hat weniger Platz als auf einer Schreibmaschinenseite.

In dieser drangvollen Enge können sich die Hennen kaum bewegen. Der erzwungene Bewegungsmangel führt zu gesundheitlichen Schäden wie Fettleber, Fußballengeschwüren und Knochenschwäche. Arteigene Verhaltensweisen der Legehennen werden im Käfig unterdrückt. Hennen haben z.B. einen angeborenen Trieb zu scharren und zu picken. Da das im Käfig nicht möglich ist, richtet sich dieser Trieb gegen die Artgenossen. Es entstehen schwere Verhaltensstörungen wie Federpicken und Kannibalismus. Nicht zuletzt leiden die Tiere im Käfig an so genannter Legenot: Weil kein Nest für eine artgemäße Eiablage vorhanden ist, halten sie krampfhaft Eier zurück.

Kurzfristiges Käfigverbot

Einen riesigen Erfolg in der Käfighaltung konnte mit der Nutztierhaltungsverordnung vom 28. Februar 2002 verbucht werden. Damit sollte in Deutschland in Zukunft die Käfighaltung für Legehennen verboten sein.

Die neue Verordnung trat im März 2002 in Kraft. Neue Haltungseinrichtungen für Legehennen sollten demnach so ausgestattet sein, dass die Tiere artgemäß fressen, trinken, ruhen und Staub baden sowie zur Eiablage ein Nest aufsuchen können. Ferner sollten neue Haltungseinrichtungen eine Höhe von mindestens zwei Metern und eine Fläche von mindestens 2 x 1,5 Metern aufweisen sowie mit Nestern, Sitzstangen und Einstreu ausgestattet sein. Mit diesen Platz- und Raumanforderungen wären nur noch Freiland- und Bodenhaltung möglich und Käfige nicht mehr zulässig gewesen. Bestehende Käfigbatterien sollten nur noch bis zum 31. Dezember 2006 erlaubt sein.

Käfighaltung bleibt erlaubt

Mehrere Versuche der Bundesländer, das 2001 beschlossene Käfig-Verbot zu kippen, scheiterten, doch am 7. April 2006 beschloss der Bundesrat eine Ãnderung der Nutztierhaltungsverordnung, der zufolge die herkömmliche Käfighaltung für Legehennen noch bis Ende des Jahres 2008, mit Ausnahmegenehmigungen auch bis Ende 2009, verlängert werden kann.

Gleichzeitig wurde die Einführung eines weiteren Haltungssystems, die Kleingruppenhaltung zugelassen. Dabei handelt es sich im Grundsatz um ausgestaltete Käfige, wie sie nach der EU-Richtlinie erlaubt sind, Käfige mit einem Bereich zur Eiablage, zum Scharren und Picken sowie Sitzstangen.

Einziger Unterschied: In der Kleingruppenhaltung soll für jede Henne 50 Quadratzentimeter mehr Platz zur Verfügung gestellt werden, die Höhe des Haltungssystems soll mit 60 cm etwas höher sein als nach den EU-Standards und die Sitzstangen müssen in verschiedenen Höhen angebracht werden. Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer hat die geänderte Verordnung am
01.08.2006 unterzeichnet. In Kraft trat sie am 04.08.2006.

Darüber hinaus hat der Bundesrat seine Forderung wiederholt, dass bis Ende 2008 mindestens 50 % der Hennen in alternativen Haltungssystemen gehalten werden sollen und ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäig hergestellte Haltungssysteme soll eingeführt werden.

Aus der Sicht des Tierschutzes, aber auch nach juristischen Beurteilungen sind die neuen Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bereich Legehennen mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Sie verstoßen auch gegen § 20, demzufolge eine rechtliche Verschlechterung des Staatsziels Tierschutz verboten ist.

Dass auch in der Kleingruppenhaltung Grundbedürfnisse der Hennen wie Scharren und Picken, Sandbaden, die ungestörte und geschützte Eiablage sowie das erhöhte Sitzen auf Stangen zurückgedrängt und damit Leiden verursacht werden, widerspricht dem Gebot einer verhaltensgerechten Unterbringung nach dem Tierschutzgesetz. Gleiches gilt auch für die Verlängerung der herkömmlichen Käfighaltung.

 

Verpackungskennzeichnung

  • Eier aus Freilandhaltung,
  • Eier aus Bodenhaltung oder
  • Eier aus Käfighaltung.

Die Eier selbst werden mit einem Code gekennzeichnet, z.B. 1 DE-23457. Die erste Ziffer steht dabei für das Haltungssystem:

0 = Eier aus Ökologischer Erzeugung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Eier aus Käfighaltung

Anschließend folgt der Ländercode, der besagt, woher das Ei stammt
(z.B. DE für Deutschland). Auf den Ländercode folgt die Identifizierungsnummer, die den Betrieb codiert.

Eiprodukte ohne Kennzeichnung

Gekochte und vorgefärbte Eier sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Vielen Verbrauchern, die gefärbte Oster- oder Partyeier erwerben, ist das nicht bewusst. Wir appellieren daher an die Verbraucher, Eier selber zu färben und setzen uns darüber hinaus auch für die Aufhebung dieser Ausnahmevorschrift ein.

Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Nicht alle Eier werden als Schaleneier abgegeben. Etwa 40% der in Deutschland produzierten Eier werden in Nudeln oder Fertigprodukten verarbeitet, ohne dass der Verbraucher darüber aufgeklärt werden muss, aus welchem Haltungssystem die Eier stammen. Damit wird dem Verbraucher die Möglichkeit verwehrt, beim Kauf von Fertigprodukten Tierschutzgesichtspunkte zu berücksichtigen.

Das ist weder im Sinne des Tier- noch des Verbraucherschutzes. Wir unterstützen daher die Forderung des Deutsche Tierschutzbundes, dass Nahrungsmittel wie Nudeln und Fertigprodukte mit Eiern verpflichtend nach dem Haltungssystem für Legehennen gekennzeichnet werden.

Weitere Informationen zur Käfighaltung finden Sie unter:
www.tierschutzbund.de